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   VGH Baden-Württemberg, 17.09.1998 - 3 S 1208/96   

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VGH Baden-Württemberg, 17.09.1998 - 3 S 1208/96 (https://dejure.org/1998,12031)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.09.1998 - 3 S 1208/96 (https://dejure.org/1998,12031)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. September 1998 - 3 S 1208/96 (https://dejure.org/1998,12031)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beseitigung eines Baumes zur Realisierung einer geplanten Garagenzufahrt - Baumschutzsatzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.1994 - 5 S 2467/93

    Bestimmtheit des räumlichen Geltungsbereichs einer Baumschutzsatzung; Klage gegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.1998 - 3 S 1208/96
    Der 5. Senat des erkennenden Gerichtshofs hat im Urteil vom 28.7.1994 (VBlBW 1995, 322) diese Regelung dahingehend ausgelegt, daß sie nur zum Erlaß von Baumschutzsatzungen in einem Siedlungsbereich im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 NatSchG ermächtigt, nicht aber zur Unterschutzstellung von Bäumen im Außenbereich und von Bäumen, die zu einem Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes gehören.

    Nach § 25 Abs. 3 NatSchG n.F. kann sich der Schutz von Bäumen außerhalb des Waldes auch auf den Baumbestand des gesamten Gemeindegebiets oder von Teilen des Gemeindegebiets erstrecken (zur Vereinbarkeit einer solchen Regelung mit der Rahmenvorschrift des § 18 Abs. 2 BNatSchG: vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.7.1994, a.a.O.).

    Der Wald ist auch nicht kraft Gesetzes von der Unterschutzstellung ausgenommen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.7.1994, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1992 - 5 S 415/91

    Baugenehmigungsverfahren: Vertretung des Bauherrn durch Bevollmächtigten;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.1998 - 3 S 1208/96
    Mit dem Grüneintrag und der Nebenbestimmung E 1 wird deshalb die beantragte Baugenehmigung in einem Nebenpunkt versagt und eine nicht beantragte Genehmigung erteilt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.9.1992, VBlBW 1993, 135, 137).

    Dieses Eignungserfordernis gilt auch für nicht notwendige Stellplätze oder Garagen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.5.1988 - 3 S 2835/87; Urteil vom 25.9.1992, NVwZ-RR 1994, 133).

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 2.94

    Bezeichnung des Geltungsbereichs einer Baumschutzsatzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.1998 - 3 S 1208/96
    Unschärfen in Randbereichen sind unschädlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.6.1994, BVerwGE 96, 110).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.1996 - 5 S 831/95

    Erlaß einer Baumschutzsatzung: Zuständigkeit des Gemeinderates; Eigentumsgarantie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.1998 - 3 S 1208/96
    Die von der Klägerin geltend gemachten weiteren Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Satzung greifen nicht durch, insbesondere werden die Ausnahme- und Befreiungstatbestände (§§ 6 und 7 der Satzung) der Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hinreichend gerecht werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.10.1996, NJW 1997, 2128).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.1988 - 3 S 2835/87

    Baugenehmigung - geändertes Vorhaben; zur Eignung von Stellplätzen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.1998 - 3 S 1208/96
    Dieses Eignungserfordernis gilt auch für nicht notwendige Stellplätze oder Garagen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.5.1988 - 3 S 2835/87; Urteil vom 25.9.1992, NVwZ-RR 1994, 133).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2016 - 8 S 138/16

    Eignung eines Stellplatzes

    Das ist dann der Fall, wenn seine bestimmungsgemäße Benutzung durch die Bewohner der stellplatzpflichtigen Anlage in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht gewährleistet ist und wenn durch die Benutzung keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten ist (vgl. u.a. Urt. v. 15.9.1998 - 3 S 1208/96 - juris; Urt. v. 25.9.1992 - 5 S 415/91 - NVwZ-RR 1994, 133; Urt. v. 4.5.1988 - 3 S 2835/87 - n.v.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2000 - 5 S 1855/97

    Normenkontrolle einer Grünbestandssatzung

    Das ist der Fall, wenn sich aus dem objektiven Sinn der Regelung ergibt, daß die übrigen mit höherrangigem Recht zu vereinbarenden Vorschriften ohne die nichtige Vorschrift keine selbständige Bedeutung haben oder wenn die nichtige Vorschrift mit den übrigen Bestimmungen so verflochten ist, daß sie eine untrennbare Einheit bilden, die nicht in ihre einzelnen Bestandteile zerlegt werden kann (BVerfGE 8, 274/301 und BVerfGE 9, 213/217f.; vgl. im Ergebnis ähnlich für eine Baumschutzsatzung der 3. Senat des erkennenden Gerichtshofs im Urt. v. 17.09.1998 - 3 S 1208/96).
  • VG Gelsenkirchen, 27.09.2021 - 6 K 2181/19

    Baulast Löschung Verzicht Interesse Bestimmtheit Verpflichtungserklärung

    vgl. VGH B.-W., Urteil vom 17. September 1998 - 3 S 1208/96 -, juris (Rn. 25); der Sache nach wohl auch OVG NRW, Beschluss vom 17. Mai 2005 - 10 A 4550/02 -, juris.
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